Pflegewohnen -
Das "Umsorgt Sein" wird hier gelebt

Wir entlasten pflegende Angehörige

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und suchen eine kurzzeitige Vertretung?

Oder sind Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht ganz fit genug für zu Hause?

Die Pflegekasse finanziert für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr den Kurzaufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen mind. die Pflegestufe 1 zugesprochen wurde und Sie einen schriftlichen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen. Gründe für Kurzzeitpflege können sein:
  • Stationäre Pflegebetreuung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Verhinderung der Pflegeperson
Berechnungsbeispiele und weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden "Kurzzeitpflege" (klicken zum öffnen).

Noch einfacher ist ein Anruf bei uns - wir beraten Sie gerne und helfen bei der Antragstellung und allen Formalitäten!

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